Medizinrecht fehlerhafte Abtreibung Leverkusen

:: PRESSEMITTEILUNG ZUM THEMA "FEHLERHAFTE ABTREIBUNG" ::

Bild-Zeitung vom 23. August 2007 – Fehlerhafte Abtreibung

ÄRZTEPFUSCH!

Dortmund – Der kleine Junge lächelt in die Kamera. Er ist 10 Monate auf der Welt. Dabei sollte Alpay gar nicht hier sein. Denn ein Pfusch-Arzt hielt ihn für tot, wollte ihn aus dem Mutterleib reißen…

Sie muss oft an die herzlosen Worte des Mediziners denken, die sie wie ein Alptraum verfolgen: „…das Baby in ihrem Bauch ist tot. Hundertprozentig. Wir müssen eine Ausschabung machen. Das ist halt die Natur, es wird gegeben und genommen. Sollen wir es nach der OP entsorgen…?“

Verzweifelt gingen die jungen Eltern zu ihrer Frauenärztin. Die stellte fest: „Das Herz schlägt, ihr Kind lebt.“ Aber der tiefe Schock, der blieb (Bild berichtete).

Jetzt stellte die Gutachterkommission der Ärztekammer Westfalen-Lippe fest: „Es liegt ein ärztlicher Behandlungsfehler vor.“

Die Eltern Dilek (24) und Süleyman (27) klagen nun gegen das Dortmunder Krankenhaus, in dem die fatale Diagnose gestellt wurde. Ihr Rechtsanwalt Stefan Hermann (41, Medizinrechtsexperte aus Marl): „Wir fordern mindestens 16000 Euro Schmerzensgeld. Für sie war die Todesnachricht ein furchtbarer Schock. Ohne ihren eisernen Willen wäre Alpay tot.“

Westfälische Rundschau vom 21. August 2007 – Fehlerhafte Abtreibung

LEBEN ÜBERSEHEN: FAMILIE ERHEBT KLAGE GEGEN JOHANNES-HOSPITAL

Den 7. Februar 2006 wird Familie Güclü aus Dortmund nie vergessen. Da wurde den Eheleuten im Johannes-Hospital mitgeteilt, bei einer Schwangerschaft könnten keine Herztöne festgestellt werden. Deshalb rieten die Gynäkologen zur Ausschabung. Eine kapitale Fehldiagnose, wie sich später zeigte. Die Eheleute gaben kein Einverständnis und befragten eine Frauenärztin ihres Vertrauens. Diese stellte, wie berichtet, fest, dass der Embryo am Leben war. Neun Monate später entbanden die Güclüs ein gesundes Baby.

Jetzt fordern die Eltern Schadensersatz von dem Krankenhaus. Mit Hilfe eines Gutachtens der Ärztekammer Westfalen-Lippe sowie der Hilfe des Medizinrechtlers Stefan Hermann aus Marl wollen sie 24 000 Euro geltend machen. Sie seien geschockt und in psychiatrischer Behandlung.

 

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Stefan HERMANN
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